Getagged: Tribunal Supremo

Die Gauklerstücke der spanischen Justiz

Die europäische Politik schließt mehrheitlich die Augen und will nicht wahrnehmen, dass die spanische Justiz zu einem willfährigen Werkzeug der spanischen Regierung verkommen ist. Da sind einige spanische Juristen schon weiter, wie der namhafte, emeritierte Richter Javier Pérez Royo, der die aktuelle Einmischung der Politik in der Jurisprudenz als schädlich und unhaltbar bezeichnet hat.

Ein Paradebeispiel davon wie die absurdistanische Justiz bei politischen Sachverhalten sowohl das Gesetz wie die Wahrheit zurechtbiegt, hat jetzt das spanische Obergericht mit seinen Gründen für die Ablehnung des Antrags von Oriol Junqueras auf Freilassung aus dem Gefängnis geliefert.

Erinnern wir uns: Junqueras, Vizepräsident und Wirtschaftsminister der illegaler weise abgesetzten katalanischen Regierung, ist einer der seit Anfang November inhaftierten Politiker. Er steht unter Anklage der Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung (das Letzte wegen der Kosten des Referendums am 1.10.2017) und kann dafür zu einer 30jährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Das diese Anklagen jeder Grundlage entbehren, wie eine Reihe von Juristen (katalanische und internationale) festgestellt haben, habe ich schon in den Artikel „Rache, Willkür und andere Normalitäten dargelegt. Es lohnt sich aber das Ganze wieder unter die Lupe zu nehmen. Das spanische Gesetz stellt klar und unmissverständlich fest, dass jemand der Rebellion angeklagt werden kann, wenn derjenige zum bewaffneten Aufstand aufgerufen und sich selbst daran beteiligt hat. Und bei Aufruhr, muss auch der Aufruf zu Handgreiflichkeiten bewiesen werden. Da in Katalonien seitens der Bevölkerung alles friedlich  gelaufen ist, und die einzige Gewalt von der spanischen Polizei ausging, war von vornherein klar wie absurd die Anklagen waren. Deswegen auch das Gauklerstück der spanischen Justiz -zu ihrer Rechtfertigung- die bloße „massive Präsenz“ der Bevölkerung als „gewaltsam“ zu titulieren.

Jetzt aber sollte Junqueras im Gefängnis bleiben, als Warnung an die Gewinner der Wahlen am 21. Dezember nicht wieder die spanische Macht herauszufordern. Und die Begründung dafür entlarvt das ganze Rachewerk der absurdistanischen. Regierung und Justiz. Da heißt es (Seite n.13): „Es gibt keinen Beweis dafür, dar der Antragsteller (Junqueras) Gewalttaten durchgeführt hat, und auch nicht dafür, dass er dazu aufgerufen hätte. Aber dadurch, dass er öffentlich die Unabhängigkeit Kataloniens verteidigt hat, und infolgedessen auch die Ignorierung der spanischen Gesetze, hat er den Anhängern dieser Ideen ermutigt, den öffentlichen Raum zu besetzen, um die Ausrufung der Unabhängigkeit wirksam zu machen“. Also es wird klein heimlich zugestanden, dass Junqueras nichts getan hat, was die Anklagen von Rebellion und Aufruhr rechtfertigen könnte. Dann kommt aber der Hammer.

Es heißt weiter: „Der Antragsteller, der als Vizepräsident der autonomischen Regierung agierte, konnte nicht ignorieren, dass indem er seine Anhänger ermutigte sich gegen den Staat zu mobilisieren, sie auch ermutigte, sich physisch gegen die Kräfte zu widersetzen welche die Vollziehung der Normen des Staates verteidigen mussten“. Damit wird behauptet, dass Junqueras der Verantwortliche für alle Gewalttaten der spanischen Polizei am 1. Oktober ist. Was nicht nur absurd ist, sondern ignoriert die international anerkannte und bewiesene Tatsache, dass seitens der Bevölkerung keinen Angriff auf die Polizei gab, sondern diese planmäßig die Wähler attackierte, mit dem bekannten Ergebnis von etwas mehr als 1.000 Verletzten. Und das geschah durch klare Anweisungen der spanischen Regierung.

Also wenn Junqueras weiter im Gefängnis bleibt, ist es eben erstens wegen seiner politischen Ideen, und zweitens als Geisel zur Abschreckung für die nächste katalanische Regierung. Und dann behauptet Madrid, dass es sich um „keinen politischen Gefangenen“ handelt. Uns man schämt sich dabei nicht mal.

free junqueras 2

In diesem Zusammenhang ist auch lehrreich zu lesen, was ein katalanischer Anwalt kürzlich in einen Interview in der Zeitung ARA dargestellt hat. August Gil Matamala (*1934) hat schon während der Franco Diktatur Menschen verteidigt, die aus ideologischen Gründen angeklagt waren, und jetzt die Geschichte sich wiederholen sieht. Das sagt er über die spanische Justiz:

„Das Justizapparat ist derjenige der sich am meisten Intakt von der Diktatur zum Übergang gerettet hat. Die Richter sind von System zu System übernommen worden ohne Selbstkritik üben zu müssen und ohne ihre Überzeugungen und ihre Art die Justiz zu verstehen ändern zu müssen…

Die Mehrheit der Richterschaft hat eine Mentalität behalten, welche die Begriffe von Hierarchie, Ordnung und Autorität über jedes demokratisches Kriterium und über den Respekt an dem Volkswillen stehen…

…Alle Magistraten des Obergerichtes und die Hauptpersonen der Staatsanwaltschaft sind Söhne, Neffen oder Enkel von anderen namhaften Juristen. Es gibt eine klare Endogamie, und vor allen Dingen, eine Übernahme von Werten und Begriffen, die sich fast nicht geändert werden“.

Und zu der Frage, ob die Regierung denn die Einmischung in die Justiz braucht, antwortet er: „Sie braucht es nicht, weil die Richter die Werte des Staates schon einverleibt haben. Die Kohäsion der Judikative ist in perfekten Einklang mit der politische Macht, wann diese rechts und reaktionär ist, wie es jetzt geschieht“.

August Gil Matamala

August Gil Matamala

So funktionieren die ach so „unabhängige“ Justiz und die ach so „demokratische“ Regierung im spanischen Absurdistan. Keine guten Voraussetzungen für die so eindringlich von Europa angemahnte Dialoglösung.

Rache, Willkür und andere „Normalitäten“

Ich hoffe auf das Verständnis meiner Leser, wenn ich nochmals über die spanische Justiz schreibe, über eine angeblich so demokratische und so unabhängige Institution, die schnell dabei ist ihren Ruf gründlich und dauerhaft zu beschädigen.

Die Freilassung eines Teils der inhaftierten katalanischen Politiker (gegen eine saftige Kaution von 100.000 €) kann für gutgläubige Ausländer ein möglicher Beweis sein, dass ich wahrscheinlich übertreibe, und dass alles nicht so schlimm sei. Irrtum. Die Freilassung setzt nur außer Kraft die präventive Inhaftierung, aber die Verfahren werden weiter verfolgt und die Möglichkeit von Langzeit Gefängnisstrafen (sowohl für die noch Inhaftierten wie für die jetzt Freigelassenen) bleibt bestehen. Mit dieser halben Maßnahme aber – Ausdruck der spanische Rache gegen die Hauptverantwortlichen für den Erfolg des Referendums – werden die spanischen Behörden nicht die peinliche Lage vermeiden können, vor den Wahlen am 21. Dezember Wahlkandidaten im Gefängnis zu halten wie eine gewöhnliche Bananenrepublik.

Fassen wie schnell nur vier von den „Freiheiten“ zusammen, die sich in wenigen Wochen die willkürliche spanische Justizmaschinerie erlaubt hat.

1. Die zwei katalanischen Aktivisten Jordi Sánchez und Jordi Cuixart (schon international als „die zwei Jordis“ berühmt geworden und jetzt weiter in Haft) wurden wegen eine Anklage von Aufwiegelung zum Aufruhr inhaftiert die unhaltbar ist wie ein Video ganz im Gegenteil beweist. In diesem sieht man wie die zwei Jordis versuchen, die empörten Bürger zur Mäßigung zu bewegen und die Agenten der paramilitärischen spanischen Polizei, die in das katalanische Wirtschaftsministerium eingedrungen waren, den Auszug zu gestatten.

2. Die Mitglieder der katalanischen Regierung wurden der Rebellion angeklagt, nach einem Artikel des Strafgesetzbuches, der seinerzeit wegen der Erinnerung an den Putsch der Armee 1936 und den gescheiterten Putsch vom Februar 1981 verfasst wurde. Wie ich schon mal schrieb, macht die Anklage nur Sinn, wenn man Wahlzettel als gefährliche Waffen ansieht.

3. Die zusätzliche Anklage gegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern (die für den Referendum verwendet wurden) ist nicht nur absurd, weil Volksbefragung und Veruntreuung zwei Begriffe sind, die in diesem Kontext sich gegenseitig ausschließen, sondern auch wenn man bedenkt, dass seit 2015, der spanische Finanzminister Cristóbal Montoro die katalanischen Finanzen kontrolliert. Zusatz: Cristóbal Montoro erklärte noch am 31.08.2017: „Bis zum heutigen Tag erhielt die Generalitat [die katalanische Regierung] nicht einen Euro aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung des Referendums am 01. Okotober 2017.“

4. Die katalanischen Minister werden auch wegen Aufwiegelung zur Aufruhr angeklagt. Dafür müsste man aber beweisen, dass sie konkrete Anweisungen gaben, um das normale Funktionieren des spanischen Staates zu verhindern. Und das ist nie geschehen.

Und wie kann man sich wundern, wenn die Justiz so „freihändig“ arbeitet, dass auch die Regierung die eigenen Gesetze nach Lust und Laune „interpretiert“, und dass sie den berühmtberüchtigten Artikel 155 der Verfassung als Freibrief nimmt, der ihr absolut aller erlaubt, obwohl das keineswegs so ist?

Ministerpräsident Rajoy meint, dass mit dem 155 die Normalität nach Katalonien zurückgekommen ist. Auch wenn man von der Seite vieles gewohnt ist, wundert man sich wieder über so viel Verlogenheit. Die katalanische Verwaltung ist fast paralysiert, weil für jede kleine Entscheidung, auch des kleinsten Abteilungsleiter, die Erlaubnis aus Madrid geholt werden muss, was sogar oft Reisen nach Madrid zu Lasten des Steuerzahlers bedeutet.

Das Kollektiv „Öffentliche Diener Kataloniens“ hat eine Studie veröffentlicht welche die vielen Schäden aufzählt (und weiter aufzählen wird), die die spanische Intervention in der katalanische Verwaltung verursacht. Unter anderem sind zweiundneunzig öffentliche Verträge lahmgelegt; hunderte Sozialvereine, die schon genehmigte Subventionen nicht empfangen können, und jetzt fehlen für Miethilfen, für Hilfe an Behinderten und verarmte Familien; über 70 parlamentarische Gesetzesvorlagen, die nicht weiter bearbeitet werden können (mehr Information hier auf Englisch). Dazu kommt die Schließung der Außenbüros der katalanischen Regierung (bis auf das in Brüssel), die mit viel Erfolg die Interessen der katalanischen Wirtschaft im Ausland vertreten hatten. Auch hat man der Hafenverwaltung Barcelonas verboten, Handelsmissionen im Ausland zu etablieren. Dazu kommt (und das ist für die Katalanen keineswegs eine unbedeutende Kleinigkeit), dass alle Verwaltungsdokumente für die Interventionskommissare nicht mehr auf katalanisch geschrieben werden dürfen, sondern direkt auf spanisch oder übersetzt dazu, was noch mal neue Kosten verursacht. Das ist also die „Normalität“, die der spanischer Ministerpräsident feiert.

Die Demokratie erleidet in Spanien einen Rückschlag nach dem anderen. Und die EU-Institutionen verhalten sich wie die berühmten drei chinesische Affen. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, auch wenn die scheinbar unvermeidlichen „politischen Notwendigkeiten“ einen Verrat an den Prinzipien und Werten der Union bedeuten.

ThreeMonkeysLarge

P.S.: Hier das letzte Schreiben von Dr. Prof. Axel Schönberger zum empfehlen: https://www.change.org/p/sergio-mattarella-presidente-della-repubblica-italiana-presidente-della-repubblica-italiana-solidarit%C3%A4t-mit-katalonien-f%C3%BCr-das-recht-auf-friedliche-selbstbestimmung/u/22095352

Die schwarze Löcher der Willkür

Ein anderer Artikel von mir hieß „Es ist zum weinen“ in Bezug auf vieles, das man in der deutschsprachigen Presse über die Ereignisse in Katalonien lesen musste. Heute hätte ich für diesen Artikel leider denselben Titel verwenden können, um nicht zu sagen (mit Verlaub) „es ist zum Kotzen“. Warum so drastisch? Tagtäglich kommen in den Medien Informationen über die exilierten und über die Inhaftierten Mitglieder der legitimen katalanischen Regierung und es fehlt nie der Hinweis, dass sie alle „von der spanischen Justiz wegen Rebellion angeklagt sind“. Ich habe aber so gut wie keinen Hinweis gehört oder gelesen, dass diese Anklage so falsch wie willkürlich ist. Daher muss der deutsche Leser oder Hörer denken: „Aha, wenn das stimmt, wieso jammern sie denn?“. Leider ist dieser Blog im Vergleich zu Presse, Rundfunk und TV wie ein Mikrogramm im Vergleich zu Tausend Tonnen. Trotzdem möchte ich hier alles ausführen, was diese Anklagen zu einem Akt der reinen Willkür macht. Und dafür werde ich auch dazu einen Artikel in der spanischen Zeitung „Publico“ ausführlich zitieren, der von den „10 schwarzen Löchern der Justiz“ in den Anklagen gegen die katalanischen Politikern spricht.

Vorher soll aber festgestellt werden, dass das spanische Strafgesetzbuch (bitte Artikel 472 lesen) „Rebellion“ ganz deutlich als „Aufruhr gegen die öffentliche Ordnung mit Gebrauch von Gewalt“ definiert, und dass es ausdrücklich vorschreibt: „Zunächst sollen die Aufrührer dazu ermahnt werden die Waffen niederzulegen, und wenn das nicht befolgt wird, dann darf man mit Waffengewalt gegen sie vorgehen“. Die Anklage gegen die Katalanen ist also nur gerechtfertigt, wenn Wahlzettel als Waffen betrachtet werden. Gerade um Waffengewalt zu vermeiden ist Carles Puigdemont ins Exil gegangen. Absurder geht es wirklich nicht. Aber abgesehen davon hat die spanische Justiz (wenn sie noch so bezeichnet werden soll) auch noch jede Menge von Verstößen gegen die eigenen Gesetze und Normen willkürlich begangen. Darauf beziehen sich die zehn „Löcher“, die der Autor des Artikels Carlos Enrique Bayo aufzählt, wovon hier (um den Leser nicht zu ermüden) nur einige und sehr verkürzt ausgeführt werden.

1. Die Geschwindigkeit der angewendeten Prozedur hebt die Verteidigungsgarantien auf und verletzen die Grundrechte der Angeklagten. Das normale Prozedere einer Anklage erfordert, dass zunächst der Angeklagte eine Kopie der Anklage bekommen soll, und ein späterer Termin für eine Anhörung festgesetzt wird, sodass der Angeklagte die Anklagepunkte mit seinem Rechtsbeistand studieren kann. Also es war nicht zulässig, dass die Angeklagten in diesem Fall die Anweisung zu erscheinen an einen Feiertag bekommen haben und weniger als 24 Stunden hatten, um sich auf den Anhörungstermin vorzubereiten.

2. Auch wenn es nicht schriftlich festgesetzt ist, ist es Usus bei Verfahren gegen Politiker, dass man diese Verfahren während der Zeit vor angesetzten Wahlen ruhen lässt. Und Artikel 139 des spanischen Wahlgesetzes stellt fest: „Öffentliche Beamte machen sich eines Vergehens schuldig, wenn sie durch ihre Arbeit, einen Kandidaten benachteiligen“. Man kann auch den Angeklagten nicht daran hindern sich als Kandidaten aufstellen zu lassen. Das wäre nur möglich nach einem endgültigen Urteil, aber Staatsanwalt und Richterin agieren, als ob ein strafendes urteil schon ausgesprochen wäre.

3. In Spanien gibt es zwei hohe Gerichtsinstanzen, den Nationalen Obergerichtshof (Audiencia Nacional) und den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo). Das Verfahren gegen die Minister wird von dem Audiencia Nacional verhandelt, obwohl ein Urteil aus 2008 von demselben Audiencia Nacional unmissverständlich sagt, dass Verfahren für Delikte der Rebellion nicht zu den Befugnissen des Hauses gehören. Richterin Lamela ergreift sehr harte Maßnahmen ohne dafür überhaupt befugt zu sein.

4. Das Präsidium des katalanischen Parlamentes soll auch diese Woche vor der Audiencia Nacional erscheinen und es ist zu befürchten, dass alle dasselbe Los der bereits Inhaftierten erwartet. Die Mitglieder des Präsidiums haben aber weiterhin parlamentarische Immunität und es wäre nur der katalanische Obergerichtshof, als Instanz, der sie richten könnte wenn überhaupt.

5. Der Staatsanwalt verstößt auch gegen seine im Gesetzbuch ausdrücklich regulierte Pflicht, in den Verfahren sowohl die Argumente, die den Angeklagten belasten, wie jene die ihn entlasten können zu berücksichtigen. Das tut aber der Staatsanwalt Maza nicht, sondern ganz im Gegenteil verdreht er alle Tatsachen zum Schaden der Angeklagten. Er baut also eine unzulässige „Parteiische Anklage“.

Die anderen „Löcher“ – nur kurz erwähnt – wären: man respektiert nicht die Grundrechte der Angeklagten; man verweigert Präsident Puigdemont ein Verteidigungsrecht indem er nicht erfahren darf, was in den anderen Verfahren gegen seine Minister geschieht; es ist Untersuchungshaft angeordnet worden, ohne überhaupt den Umstand richtig einzuschätzen, dass die Angeklagten keineswegs zu flüchten gedachten. Und zuletzt: dass durch unzulässige Abhöraktionen der Justiz, die Privatsphäre der Angeklagten mehrmals verletzt wurde.

Diese Audiencia Nacional – das sollte der deutsche Leser auch wissen – ist die Nachfolgerin des Gerichts für Öffentliche Ordnung, das während der Franco Diktatur zuständig war für die Verfolgung der demokratischen Opposition. In diesem Fall ist sie traurigerweise eine würdige Nachfolgerin von jenem Schreckenstribunal geworden.

Eine pikante Einzelheit sollte nicht unerwähnt bleiben. Die Angeklagten sollen willkürlich (immer wieder muss zu Recht dieses Wort verwendet werden) zu einer Geldstrafe von 6,2 Millionen € verurteilt werden, was angeblich die Kosten des Referendums waren, obwohl die Entscheidung von katalanischen Parlament getroffen worden war. Das sind aber die sprichwörtlichen „Peanuts“, wenn man es mit den Ausgaben der spanischen Regierung vergleicht für den Versuch das Referendum zu verhindern. Für die Versendung von Tausenden Agenten der Nationalen Polizei und der Guardia Civil und ihrer Beherbergung in gemieteten Fährschiffen hat das spanische Innenministerium einen Posten von 31,7 Millionen € ab den 20. September gebilligt. Nur die Miete der drei Schiffe kostet 20.000 € täglich, und jeder Polizist bekommt einen Lohn von durchschnittlich 1.500 € monatlich, plus Einsatzzulagen. Und das alles um einen Wahlgang zu verhindern. Ach ja… „Spain is not Great Britain“. Leider.

policia port barcelona

Spanische Polizei am Hafen Barcelonas