Die schwarze Löcher der Willkür

Ein anderer Artikel von mir hieß „Es ist zum weinen“ in Bezug auf vieles, das man in der deutschsprachigen Presse über die Ereignisse in Katalonien lesen musste. Heute hätte ich für diesen Artikel leider denselben Titel verwenden können, um nicht zu sagen (mit Verlaub) „es ist zum Kotzen“. Warum so drastisch? Tagtäglich kommen in den Medien Informationen über die exilierten und über die Inhaftierten Mitglieder der legitimen katalanischen Regierung und es fehlt nie der Hinweis, dass sie alle „von der spanischen Justiz wegen Rebellion angeklagt sind“. Ich habe aber so gut wie keinen Hinweis gehört oder gelesen, dass diese Anklage so falsch wie willkürlich ist. Daher muss der deutsche Leser oder Hörer denken: „Aha, wenn das stimmt, wieso jammern sie denn?“. Leider ist dieser Blog im Vergleich zu Presse, Rundfunk und TV wie ein Mikrogramm im Vergleich zu Tausend Tonnen. Trotzdem möchte ich hier alles ausführen, was diese Anklagen zu einem Akt der reinen Willkür macht. Und dafür werde ich auch dazu einen Artikel in der spanischen Zeitung „Publico“ ausführlich zitieren, der von den „10 schwarzen Löchern der Justiz“ in den Anklagen gegen die katalanischen Politikern spricht.

Vorher soll aber festgestellt werden, dass das spanische Strafgesetzbuch (bitte Artikel 472 lesen) „Rebellion“ ganz deutlich als „Aufruhr gegen die öffentliche Ordnung mit Gebrauch von Gewalt“ definiert, und dass es ausdrücklich vorschreibt: „Zunächst sollen die Aufrührer dazu ermahnt werden die Waffen niederzulegen, und wenn das nicht befolgt wird, dann darf man mit Waffengewalt gegen sie vorgehen“. Die Anklage gegen die Katalanen ist also nur gerechtfertigt, wenn Wahlzettel als Waffen betrachtet werden. Gerade um Waffengewalt zu vermeiden ist Carles Puigdemont ins Exil gegangen. Absurder geht es wirklich nicht. Aber abgesehen davon hat die spanische Justiz (wenn sie noch so bezeichnet werden soll) auch noch jede Menge von Verstößen gegen die eigenen Gesetze und Normen willkürlich begangen. Darauf beziehen sich die zehn „Löcher“, die der Autor des Artikels Carlos Enrique Bayo aufzählt, wovon hier (um den Leser nicht zu ermüden) nur einige und sehr verkürzt ausgeführt werden.

1. Die Geschwindigkeit der angewendeten Prozedur hebt die Verteidigungsgarantien auf und verletzen die Grundrechte der Angeklagten. Das normale Prozedere einer Anklage erfordert, dass zunächst der Angeklagte eine Kopie der Anklage bekommen soll, und ein späterer Termin für eine Anhörung festgesetzt wird, sodass der Angeklagte die Anklagepunkte mit seinem Rechtsbeistand studieren kann. Also es war nicht zulässig, dass die Angeklagten in diesem Fall die Anweisung zu erscheinen an einen Feiertag bekommen haben und weniger als 24 Stunden hatten, um sich auf den Anhörungstermin vorzubereiten.

2. Auch wenn es nicht schriftlich festgesetzt ist, ist es Usus bei Verfahren gegen Politiker, dass man diese Verfahren während der Zeit vor angesetzten Wahlen ruhen lässt. Und Artikel 139 des spanischen Wahlgesetzes stellt fest: „Öffentliche Beamte machen sich eines Vergehens schuldig, wenn sie durch ihre Arbeit, einen Kandidaten benachteiligen“. Man kann auch den Angeklagten nicht daran hindern sich als Kandidaten aufstellen zu lassen. Das wäre nur möglich nach einem endgültigen Urteil, aber Staatsanwalt und Richterin agieren, als ob ein strafendes urteil schon ausgesprochen wäre.

3. In Spanien gibt es zwei hohe Gerichtsinstanzen, den Nationalen Obergerichtshof (Audiencia Nacional) und den Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo). Das Verfahren gegen die Minister wird von dem Audiencia Nacional verhandelt, obwohl ein Urteil aus 2008 von demselben Audiencia Nacional unmissverständlich sagt, dass Verfahren für Delikte der Rebellion nicht zu den Befugnissen des Hauses gehören. Richterin Lamela ergreift sehr harte Maßnahmen ohne dafür überhaupt befugt zu sein.

4. Das Präsidium des katalanischen Parlamentes soll auch diese Woche vor der Audiencia Nacional erscheinen und es ist zu befürchten, dass alle dasselbe Los der bereits Inhaftierten erwartet. Die Mitglieder des Präsidiums haben aber weiterhin parlamentarische Immunität und es wäre nur der katalanische Obergerichtshof, als Instanz, der sie richten könnte wenn überhaupt.

5. Der Staatsanwalt verstößt auch gegen seine im Gesetzbuch ausdrücklich regulierte Pflicht, in den Verfahren sowohl die Argumente, die den Angeklagten belasten, wie jene die ihn entlasten können zu berücksichtigen. Das tut aber der Staatsanwalt Maza nicht, sondern ganz im Gegenteil verdreht er alle Tatsachen zum Schaden der Angeklagten. Er baut also eine unzulässige „Parteiische Anklage“.

Die anderen „Löcher“ – nur kurz erwähnt – wären: man respektiert nicht die Grundrechte der Angeklagten; man verweigert Präsident Puigdemont ein Verteidigungsrecht indem er nicht erfahren darf, was in den anderen Verfahren gegen seine Minister geschieht; es ist Untersuchungshaft angeordnet worden, ohne überhaupt den Umstand richtig einzuschätzen, dass die Angeklagten keineswegs zu flüchten gedachten. Und zuletzt: dass durch unzulässige Abhöraktionen der Justiz, die Privatsphäre der Angeklagten mehrmals verletzt wurde.

Diese Audiencia Nacional – das sollte der deutsche Leser auch wissen – ist die Nachfolgerin des Gerichts für Öffentliche Ordnung, das während der Franco Diktatur zuständig war für die Verfolgung der demokratischen Opposition. In diesem Fall ist sie traurigerweise eine würdige Nachfolgerin von jenem Schreckenstribunal geworden.

Eine pikante Einzelheit sollte nicht unerwähnt bleiben. Die Angeklagten sollen willkürlich (immer wieder muss zu Recht dieses Wort verwendet werden) zu einer Geldstrafe von 6,2 Millionen € verurteilt werden, was angeblich die Kosten des Referendums waren, obwohl die Entscheidung von katalanischen Parlament getroffen worden war. Das sind aber die sprichwörtlichen „Peanuts“, wenn man es mit den Ausgaben der spanischen Regierung vergleicht für den Versuch das Referendum zu verhindern. Für die Versendung von Tausenden Agenten der Nationalen Polizei und der Guardia Civil und ihrer Beherbergung in gemieteten Fährschiffen hat das spanische Innenministerium einen Posten von 31,7 Millionen € ab den 20. September gebilligt. Nur die Miete der drei Schiffe kostet 20.000 € täglich, und jeder Polizist bekommt einen Lohn von durchschnittlich 1.500 € monatlich, plus Einsatzzulagen. Und das alles um einen Wahlgang zu verhindern. Ach ja… „Spain is not Great Britain“. Leider.

policia port barcelona

Spanische Polizei am Hafen Barcelonas

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